Roam Like at Home
Der Begriff "Roam Like at Home" wurde im Zuge der Bemühungen der EU-Kommission zur Abschaffung der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union geprägt. Nach einer fast zehnjährigen Phase der schrittweisen Abschaffung von Roaminggebühren gilt das Prinzip des Roam Like at Home seit dem 15. Juni 2017. Seit diesem Tag dürfen Netzbetreiber aus der EU bzw. dem EWR ihren Kunden für die Mobilfunknutzung im EU/EWR-Raum keine Roaming-Zuschläge mehr in Rechnung stellen. Dies gilt sowohl für das aktive und passive Telefonieren als auch das Verschicken und Empfangen von SMS. Ebenfalls nicht berechnet werden dürfen zusätzliche Entgelte für die Datennutzung (E-Mail, Surfen im Intenet, Messenger-Dienste etc.). Grundsätzlich besagt die Regel also, dass der Kunde auch beim Roamen nur so viel bezahlen muss, wie er im Heimatland für die gleiche Nutzung bezahlen müsste. Dies trifft demnach auch für im Tarif eventuell vorhandene Inklusivkontingente bei Telefonie, SMS oder Datennutzung. Um Missbrauch zu verhindern (zum Beispiel den Kauf einer SIM-Karte mit günstigeren Konditionen im europäischen Ausland und die überwiegende oder ausschließliche Nutzung im Heimatland), wurde eine so genannte "Fair-Use-Grenze" eingeführt. Mehr Informationen gibt es unter der Webseite der EU-Kommision.